Immobilien Gaebel


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  •  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


    AGB Immobilien Gaebel:                                                                      Immobilien Gaebel

    1. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen basieren auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen.

    2. Zwischenzeitlicher Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sind vorbehalten. Unsere Nachweise sind freibleibend.

    3. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sollte infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande kommen, so ist der Empfänger verpflichtet uns Schadenersatz in Höhe der entgangenen Maklercourtage zu zahlen.

    4. Ist dem Empfänger unserer Informationen die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies innerhalb von 5 Werktagen unter Angabe der Herkunft schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten gilt der Erstnachweis als durch uns erbracht.

    5. Die vereinbarte Courtage ist aus dem Gesamtpreis des Objektes, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen, zu berechnen. Ein Courtage - Anspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag und/oder durch eine Verwendung gleich welcher Art erreicht wird. Die Courtage ist auch dann fällig, wenn der Hauptvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Maklervertrages aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.

    6. Kommt ein Vertrag ohne unsere Mitwirkung zustande, so ist auf Anforderung der Vertragspartner zu benennen und zu belegen.

    7. Wir sind berechtigt für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

    8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß und auf Ausfertigung einer vollständigen Vertragsabschrift auch für den Fall, dass  wir beim Vertragsabschluß nicht anwesend waren.

    9. Der Punkt 9 trifft nur zu auf den Geschäftspartner, der vereinbarungsgemäß Courtage zu zahlen hat. Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen auch bei Rücktritt, Aufhebung oder Anfechtung des vom Makler zu vermittelnden Vertrages. Für die Courtage haftet derjenige Vertragspartner, der den Rücktritts-, Aufhebungs- oder Anfechtungsgrund gesetzt hat. Wer die Courtage zu zahlen hat ist im Exposé bzw. Ge - Brief ersichtlich.

    10. Die Anforderung von Angeboten und detaillierten Informationen mit Objektnennung sowie Besichtigung und Verhandlungen, bedeuten Auftragserteilung zu vorstehenden Konditionen.

    11. Wir haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung bei nicht eingehaltenen aber bereits mit uns vereinbarten Terminen. Der Verursacher trägt sämtliche uns daraus entstandenen Kosten.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen ( .pdf )

     



    Immobilien Gaebel - Annaberger Straße 212 - 09125 Chemnitz
    Tel. 03 71 / 590 33 00 - Fax 03 71 / 590 33 30 - Funktelefon 01 71 / 2 74 25 64

     
     

     

     

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